Geltungsbereich
Diese Bedingungen bilden einen integrierten Bestandteil unserer Verträge mit dem Besteller, unabhängig davon, in welcher Form der Vertrag abgeschlossen wird (schriftlich, online, telefonisch, mündlich oder durch konkludentes Verhalten). Diese Bedingungen sind jederzeit unter talsee.ch einsehbar. Die Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (inklusive Beratungsleistungen) und zwar auch dann, wenn bei weiteren Geschäftsbeziehungen nicht mehr ausdrücklich darauf verwiesen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung. Solche Bedingungen werden nur verbindlich, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich bestätigt wird. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist maßgebend. Bei Änderungen und Stornierung von Aufträgen werden die bis dahin angefallenen Kosten (mindestens aber EUR 50) dem Besteller in Rechnung gestellt.
Preise
Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise zzgl. gesetzliche MwSt. Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeiten werden zusätzlich verrechnet. Die Einheitspreise verstehen sich ohne Montage. Änderungen gegenüber der Preisliste bleiben vorbehalten. Grundsätzlich nehmen wir keine Möbel oder Anfertigungen retour. Für die Transportkosten bestehen individuelle Einzelvereinbarungen.
Lieferfrist
Terminangaben in unseren Auftragsbestätigungen sind unverbindliche Richttermine. Wird ein Richttermin erheblich überschritten, so ist der Besteller nach Ansetzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche wegen Lieferverzögerung sind wegbedungen. Kann die Bestellung nicht innert zwei Monaten nach dem vereinbarten ersten Liefertermin ausgeliefert und verrechnet werden, so ist talsee berechtigt Teilzahlung zu verlangen und/oder eine Lagergebühr mit Verzinsung zu verrechnen. Wird Lieferung auf Abruf vereinbart, ist der Besteller verpflichtet, die Lieferung spätestens 10 Arbeitstage nach Bekanntgabe der Abrufbereitschaft abzurufen. Tut er dies nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern. Erfolgt der Abruf auch innert einer von uns angesetzten angemessenen Nachfrist nicht, gilt die Ware als abgerufen und geliefert und der Besteller ist zur Zahlung verpflichtet.
Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen entweder: (a.) beim Abholen durch den Kunden mit der Mitteilung, dass die Bereitstellung erfolgt ist; (b.) bei Lieferung durch uns vor dem Ablad; (c.) bei Lieferung und Montage durch uns mit dem erfolgten Einbau der Ware, auf den Besteller über.
Gewährleistung
Für Mängelhaftungen gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts mit folgenden Ausnahmen: Bei jedem Mangel hat der Besteller zunächst einzig das Recht, die Beseitigung des Mangels innerhalb angemessener Frist zu verlangen (Recht auf Verbesserung). Soweit Mängel innerhalb der vom Besteller angesetzten Frist nicht behoben werden, ist er berechtigt, entweder weiterhin auf der Verbesserung zu beharren, dies jedoch nur dann, wenn die Verbesserung im Verhältnis zu seinem Interesse an der Mangelbeseitigung nicht übermäßig Kosten verursacht; oder einen dem Minderwert des Werkes entsprechenden Abzug von der Vergütung zu machen (Minderung). Auf keinen Fall hat der Besteller Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, wie namentlich entgangener Gewinn, Produktionsausfälle oder Nutzungsverluste. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die durch vom Besteller oder von Dritten ausgeführten Einbau-, Umbau-, Nachbesserungs- oder Instandsetzungsarbeiten entstehen. In derartigen Fällen hat der Besteller uns von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.
Aus natürlicher Umgebung entstandene Materialien wie Echtholz, Naturstein oder aus technischen Veränderungen wie gelaserte Oberflächen sind optisch nie einheitlich. Abweichungen in Farbe und Struktur gehören zu ihren Eigenschaften und stellen keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
Hinweis zur Pflege der Badmöbel
Die talsee AG achtet bei der Auswahl der eingesetzten Materialien darauf, dass sich diese für einen Einsatz im Badezimmer bei «normalem» Gebrauch eignen. In der Widerstandsfähigkeit der Materialien gibt es naturgemäß Unterschiede. Es sind sehr robuste Materialien im Sortiment und solche, die erhöhte Aufmerksamkeit bei der Pflege benötigen. Die Pflegeanleitungen zu Ihren Materialien finden Sie unter www.talsee.ch/pflege, oder erhalten diese direkt bei der talsee AG.
Der Besteller anerkennt die aktuellen Pflegeanleitungen für die an seinem Möbel verwendeten Materialien als bindend an. Werden diese nicht befolgt, übernehmen wir ausdrücklich keine Gewährleistung für daraus resultierende Mängel.
Wandbeschaffenheit und Installationsmasse
Für die Wandbeschaffenheit bauseits, insbesondere bei Montage auf Leichtbauwände, schließen wir jede Gewährleistung und Haftung aus. Informationen zu den Montage- und Befestigungspunkten können bei der talsee AG angefordert werden. Die Installationsmasse für Wasser- und Elektroanschlüsse ersehen Sie aus der mitgelieferten Zeichnung. Diese müssen eingehalten werden. Änderungskosten auf Grund falscher Anschlussmasse gehen zu Lasten des Bestellers. Für die richtige Montage des Waschtisches ist eine durchgehende Versiegelung entlang der Wandanschlüsse unbedingt erforderlich. Wir empfehlen eine branchenspezifische, dauerelastische Einkomponenten-Fugendichtmasse.
Normen und Vorschriften
Die Elektroinstallationen in Räumen mit Bade- oder Duschwannen müssen nach landesspezifischen Normen fachgerecht ausgeführt werden.
Zahlungsfrist
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, innert 30 Tagen netto fällig und zahlbar. Nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist werden die ausstehenden Beträge mit dem gesetzlichen Verzugszins von 5% belastet. Beanstandungen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit unserer Rechnungen. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
Anzahlungen
Wir sind berechtigt, Anzahlungen zu verlangen. Die Zahlungsfristen gelten für jede Anzahlungsstufe einzeln.
Kommt der Besteller mit Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Eigentumsvorbehalt und Inkasso
Das Eigentum an der Ware geht erst mit der vollständigen Bezahlung an den Besteller über. Der Besteller gibt mit der Auftragserteilung sein ausdrückliches Einverständnis und verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu treffen und Rechtshandlungen vorzunehmen, welche zur Begründung oder Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes notwendig sind. Zur Sicherung aller Forderungen, welche wir gegen den Besteller haben, tritt dieser uns alle Ansprüche gegen Dritte, die ihm im Zusammenhang mit der Verwendung der von uns gelieferten Ware zustehen, bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in voller Höhe ab. talsee ist berechtigt, seine Forderungen an ein Inkassobüro abzutreten.
Rücktrittsrecht
Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Sterbefall sowie die Einleitung von bedeutenden Betreibungen, die Führung von größeren Prozessen usw., berechtigen zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben der talsee AG werden sofort zur Zahlung fällig.
Anwendbares Recht
Auf alle Verträge findet Schweizer Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts vom 11.4.1980 wird ausgeschlossen.
Vertragsergänzung
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die ihrem Sinn in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.
Schutzrechte
Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben Eigentum von talsee. Es ist nicht gestattet, diese ohne ausdrückliche Genehmigung von talsee zu verwenden, zu reproduzieren oder Dritten weiterzugeben.
Wie wir Ihre Daten verarbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.talsee.ch/datenschutz.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist CH-6280 Hochdorf. Ausschließlichen Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten zwischen den Parteien ist CH-6280 Hochdorf. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu belangen.
Gültig ab März 2023